Die Teilnahme am Gewinnspiel „Zivile Helden gesucht“ und dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:

§ 1 Wettbewerb

  1. Das Gewinnspiel wird von der Zentralen Geschäftsstelle des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (vertreten durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg) – nachfolgend Zentrale Geschäftsstelle - durchgeführt.
  2. Der Teilnehmende nimmt am Gewinnspiel teil, indem er/sie eine Geschichte (Textinhalt) über die Internetseite www.zivile-helden.de und das dort zur Verfügung stehende Formular einreicht. Der Textinhalt wird auf die Internetseite geladen und nach Prüfung durch die Zentrale Geschäftsstelle im Wettbewerbsbereich auf der Internetseite www.zivile-helden.de veröffentlicht. Die Texte können in der Frist (20. August 2019, 12 Uhr bis 10. September 2019, 12:00 Uhr) hochgeladen und damit nominiert werden. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang des Teilnahmeformulars. Die Abstimmungsphase für die Beiträge erfolgt vom 10. September, 15 Uhr bis 1. Oktober 2019, 12 Uhr.
  3. Die Gewinner werden am 4. Oktober 2019 über ihre im Formular angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Sie sind auch für die Richtigkeit der E-Mail-Adresse und der weiteren Daten verantwortlich.
  4. Die Einsender erklären sich mit der Teilnahme und der Einreichung des Textes mit diesen Bestimmungen uneingeschränkt einverstanden.

§ 2 Teilnehmer

  1. Am Gewinnspiel „Zivile Helden gesucht“ dürfen alle Personen ab Vollendung des 15. Lebensjahres teilnehmen, die ihren Hauptwohnsitz innerhalb von Deutschland haben.
  2. Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen, sind Mitarbeiter der Polizei, sowie deren Familienangehörige.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

  1. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Zentrale Geschäftsstelle das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
  2. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
  3. Ausgeschlossen wird auch, wer unrichtige Personenangaben macht.

§ 4 Durchführung und Abwicklung

  1. Jeder Teilnehmende kann mit einem Textbeitrag am Gewinnspiel teilnehmen. Der Textbeitrag wird über eine Anwendung direkt auf die Internetseite www.zivile-helden.de hochgeladen und nach Prüfung und Überarbeitung durch die Zentrale Geschäftsstelle veröffentlicht, wenn das Einverständnis der Teilnehmer vorliegt. Die Teilnehmer können ihr Einverständnis im Teilnahmeformular mit ihren Kontaktdaten übermitteln.
  2. Teilnehmende erklären sich automatisch mit der Veröffentlichung ihres Textbeitrags auf der Internetseite www.zivile-helden.de einverstanden.
  3. Die Texte müssen vom Teilnehmenden selbst verfasst worden sein. Der Inhalt der Texte darf die Rechte Dritter nicht verletzen oder sonstige strafrechtlich relevante Inhalte enthalten. Die Zentrale Geschäftsstelle behält sich vor, Texte mit strafrechtlichen relevanten Inhalten nicht zu veröffentlichen.
  4. Die Texte müssen mit dem Teilnahmeformular (mit Name, Adresse, einer gültigen E-Mail-Adresse, Einverständniserklärung zu den Teilnahmebedingungen und zum Datenschutz) hochgeladen werden. Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben behält sich der Veranstalter einen Ausschluss an dem Gewinnspiel vor. Die Teilnehmenden erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer persönlichen Daten zu Zwecken dieses Wettbewerbs einverstanden.
  5. Die Gewinner werden nicht vom Veranstalter bestimmt, sondern von anderen Personen, die die Internetseite besuchen und die eingereichten Beiträge in den sozialen Netzwerken Facebook, Instagram und Twitter bewerten. Nach Ablauf der genannten Abstimmungsphase (10. September 2019, 15 Uhr bis 1. Oktober, 12 Uhr) gewinnt der nominierte Held mit den meisten, geteilten Beiträgen in den genannten sozialen Netzwerken.
  6. Die Gewinner werden zusätzlich von der Zentralen Geschäftsstelle per E-Mail benachrichtigt und werden auf www.zivile-helden.de, im Intranet der Polizei, sowie in den Social Media Kanälen der Zivilen Helden namentlich veröffentlicht.
  7. Der Gewinn ist ein Hubschrauberrundflug mit dem Polizeihubschrauber. Der Gewinn kann weder ausbezahlt, noch getauscht werden. Falls der Gewinn nicht bis zum 31. Oktober 2019 in Anspruch genommen wird, verfällt dieser.

§ 5 Urheberrechte

  1. Der Teilnehmende versichert, dass er oder sie über alle Rechte am eingereichten Text verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Textteile hat, dass der Text frei von Rechten Dritter ist, sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Der Teilnehmende wird dies auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmende den Veranstalter von allen Ansprüchen frei.
  2. Die Rechte an der Nutzung des Textes werden der Zentralen Geschäftsstelle zeitlich und räumlich unbegrenzt übertragen und können für Folgekampagnen unentgeltlich genutzt werden.

§ 6 Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs

Die Zentrale Geschäftsstelle behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in diesen Fällen keine Ansprüche gegenüber der Zentralen Geschäftsstelle zu.

§ 7 Haftung

Eine Haftung der Zentralen Geschäftsstelle ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen und diese übernimmt insbesondere keine Haftung für Verlust der Texte.

§ 8 Rechtseinräumung

Jeder Teilnehmende räumt der Zentralen Geschäftsstelle die zeitlich und räumlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte am Text, die Berichterstattung darüber (unabhängig davon in welchen Medien, also u.a. Print, Online und Social Media-Kanäle), die Öffentlichkeitsarbeit des und für den Wettbewerb(s), Ausstellungsplakate, Einladungen, Ausstellungen, E-Card. sowie gegebenenfalls Kataloge und Bücher ein. Darüber hinaus räumt jeder Teilnehmende der Zentralen Geschäftsstelle die entsprechenden Rechte ein, den Text für ihre Online Portale und alle weiteren digitalen Produkte zu nutzen und bereitzustellen.

§ 9 Inhalte

  1. Die im Rahmen des Gewinnspiels eingereichten Texte dürfen nicht als obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal, und/oder als sonst verwerflich anzusehen sein. Die Texte dürfen darüber hinaus weder sittenwidrig noch strafrechtlich relevant sein oder in sonstiger Art und Weise gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Das Einreichen entsprechender Fotos kann den Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 3 dieser Teilnahmebedingungen nach sich ziehen.
  2. Die Zentrale Geschäftsstelle behält sich vor, hochgeladene Texte vor und nach der Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen zu löschen.

§ 10 Datenschutz

  1. Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden grundsätzlich ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels gespeichert und genutzt und anschließend gelöscht. Die Einwilligung und Übertragung von Nutzungsrechten erfolgen aus Gründen der Rechtssicherheit im Falle eines Gewinns schriftlich.
  2. Wenn Sie Fragen oder Beschwerden zum Datenschutz oder unserem Umgang mit Daten haben, können Sie sich schriftlich an unseren Datenschutzbeauftragten des Veranstalters wenden:

 

Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW)

Taubenheimstraße 85

70372 Stuttgart

E-Mail: Stuttgart.lka.datenschutzbeauftragter@polizei.bwl.de

 

Übergeordnete Behörde:

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration

-Landespolizeipräsidium, Referat 35 -Öffentlichkeitsarbeit-

Willy-Brandt-Straße 41

70173 Stuttgart

Internet: www.polizei-bw.de

§ 11 Rechtsmittel

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Es gilt deutsches Recht.
  3. Der Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Veranstalters.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Teilnahmebedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.